Tja, der zweite Tag als Court Reporter gefällt mir schon besser – und das nicht nur, weil ich erfahren habe, dass Gerichtsreportagen besser bezahlt werden, als normale Texte. Auch der heutige Fall ist kompakter, fast klassich: Eine 16-jährige bezichtigt ihren Stiefvater des Missbrauchs – in über 70 Fällen. Das komische: Sie ging immer freiwillig zu ihm ins Schlafzimmer, legte sich neben ihn und erst dann machte er Schweinkram.
Ich höre nicht die Aussagen, sondern nur die Schlussplädoyers. Das Mädel ist nicht da (was auch gut ist, irgendwie ist es schon peinlich soviel intimen Kram von fremden Leuten zu hören), aber der Stiefpapa, dessen Gesicht fast auf die Tischplatte gesunken ist, so gebeugt hockt er im Stuhl.
Die Staatsanwältin zählt knapp und präzise in 10 Minuten alle angeblichen Vergehen auf und summiert sie wie auf einer Einkaufsrechnung: 10x Porno zeigen + 20 mal berühren + 10 mal Aufforderung zur Schweinkram + … = 4 Jahre Knast. Als sie fertig ist, eilt sie zum nächsten Termin und lässt ihre charmante Referendarin (oder wie immer das beim Gericht heisst) die laaaange Gegenrede des Verteidigers absitzen.
Der rudert ziemlich um den Mann zu retten, sagt in 90 Minuten – stark gekürzt – aber folgendes: „Das Gör lügt! Freispruch!“.
Ned leicht für den Richter, der nach der Verhandlung tief sinnierend, mit den Händen auf dem Rücken durch den Gerichtssaal läuft. Nach einer Stunde Beratung lautet das Urteil gut 1 Jahr auf Bewährung: „Vieles ist übertrieben, nicht alles gelogen“. Eine nachvollziehbare Begründung, die aber, so Richter Held, wahrscheinlich von beiden Parteien angefochten wird.
Irgendwie doch spannend, solche Gerichterei, auch krass, weil ja jede Entscheidung falsch sein kann und für die Menschen schwere Folgen hat. Vielleicht gibt’s ja nach Oberhausen eine Fortsetzung der Gerichtsgeschichten.